Öffnungszeiten Metzgerei & Werksverkauf:
Mo – Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 8 – 14 Uhr
Landbistro:
Mo – Fr 7 bis 18 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Partyservice und Veranstaltungen

Wir von Kupfers Metzgermarkt wünschen Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel Freude. Wir versprechen Ihnen, dass unsere Mitarbeiter mit viel Freude und Motivation dazu beitragen werden, dass Ihre Feier etwas ganz Besonderes wird.

Aber auch der schönste feierliche Rahmen braucht einen rechtlichen Rahmen und diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden (AGBs) zusammengefasst. Gerne vergleichen wir die AGBs mit einem guten Kochrezept. Ein gutes Rezept hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Ihnen und uns, eine gute Grundlage für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Sollten Sie Fragen zu den Zutaten der AGBs haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäfte – auch zukünftige - erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber verbindlich anerkennt. Die Auftragserteilung kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen. Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.

2. Angebot

Die Angebote erfolgen freibleibend, ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung/Bestätigung zustande. Diese liegt, wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, in der Auslieferung der Waren. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens vier Monate ab Datum des Angebots. Sie enthalten die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

3. Auftrag

Für den Umfang der Bestellung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die endgültige Anzahl der Personen bitten wir Sie uns 7 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Mitteilung kann telefonisch oder per Email erfolgen. Diese Zahl dient uns als Berechnungsgrundlage.

4. Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen. Der Auftragnehmer ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Vertragspartner.

5. Abbestellung/Stornierung der Veranstaltung

Die Stornierung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 2 Wochen vor Liefer-/

Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Zwischen dem 14. und dem dritten Tag vor Liefer-/ Veranstaltungstermin berechnen wir bei einer Abbestellung eine Stornogebühr von pauschal 100,00€. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem 2. Tag vor Liefer-/ Veranstaltungstermin stellt der Auftragnehmer die bis dahin für ihn im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.

6. Anlieferung

Die Lieferung/Bereitstellung erfolgt wie im Auftrag vereinbart. Die Anlieferung wird gesondert berechnet. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten vor bzw. nach der vereinbarten Uhrzeit ein. Die Frist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind

ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers beruht. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.

7. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht mit der Auslieferung der Waren auf den Auftraggeber über. Bei Teillieferungen oder bei Lieferungen von sonstigen Leistungen, z.B. Tafelservice, erfolgt der Gefahrenübergang jeweils für die ausgelieferte Position. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten. Soweit gegeben, ist die Stromzufuhr zu Warmhaltegeräten nur möglich, solange die Wasserbecken der Warmhaltegeräte entsprechend mit Wasser gefüllt sind.

8. Geschirrrückgabe

Mit den bestellten Spezialgeräten angelieferte Gegenstände wie Platten, Schüsseln, Tafelgedecke usw. bleiben Eigentum des Lieferanten und sind vom Auftraggeber spätestens am nächsten Werktag nach Anlieferung der Spezialitäten an den Auftragnehmer unbeschadet zurückzugeben. Auf geliehene Gegenstände wird Pfand erhoben, das beim Abholen der Speisen bar zu entrichten ist. Der Pfandbetrag richtet sich nach der Menge der Gegenstände und beträgt maximal 50€. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.

9. Beanstandung und Haftung für Mängel

Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen, und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.

10. Zahlungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten zu erfüllen. Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch für alle Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, Ansbach ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten Ansbach vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz

Kupfers Metzgermarkt GmbH & Co. KG

Mausendorfer Weg 11

91560 Heilsbronn

11. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.

12. Schlussbestimmungen

Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.

Heilsbronn, 30.09.2019